.Visitationsordnung
4. Visitation der personalen Seelsorgebereiche und Militärkirchengemeinden
Visitationsordnung
für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr
Vom 1. Juli 2023
(VOBl des Ev. Militärbischofs A2/2023)
#####1. Grundsätze und Ziele der Visitation
Niemand kann für sich allein Christin oder Christ sein. Christinnen und Christen brauchen den Austausch mit anderen. Sie sind angewiesen auf Hilfe und Vergewisserung und benötigen auch das kritische Gespräch (vgl. 1. Kor. 12, 4 - 26; Röm. 1, 11 f.; Apg. 14, 21 ff.). Dies gilt insbesondere für die hauptamtlich in der Kirche Handelnden.
Dieses Miteinander in der Kirche findet in der Bischöflichen Visitation seinen Ausdruck. Sie ist geschwisterlicher Besuchsdienst und geschieht in der Einheit von theologischen, seelsorglichen und rechtlichen Gesichtspunkten. In der Militärseelsorge wirken Kirche und Staat zusammen, um Angehörigen der Bundeswehr die Ausübung ihres Glaubens und ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit zu ermöglichen. In diesem Horizont bietet es sich an, staatliche und kirchliche Fachaufsichtsprüfungen mit kirchlich-geschwisterlichem Besuchshandeln zu verknüpfen.
Bei der Visitation wird gemeinsam nach der auftragsgemäßen, gegenwartsbezogenen und den anvertrauten Menschen zugewandten Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat in allen Handlungsfeldern der Militärseelsorge – Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht – gefragt.
Ziel der Visitation ist es, die in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erfüllung ihres Auftrages in Zeugnis und Dienst zu unterstützen, Konzeptionen für die Arbeit zu überlegen, Gemeinschaft zu stärken und zur Selbstprüfung anzuregen. Die Visitation ermutigt zur Wahrnehmung der Verantwortung füreinander und zur erforderlichen Fürsorge.
Sie ermutigt zur Weiterführung des ökumenischen Gesprächs, zu diakonischem Handeln, zur Beteiligung an missionarischen Aktivitäten und zur Wahrnehmung der Mitverantwortung für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung.
#2. Visitierte und Visitierende
Visitiert werden
- die personalen Seelsorgebereiche und Militärkirchengemeinden mit den zuständigen Evangelischen Militärpfarrämtern sowie
- die Evangelischen Militärdekanate.
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 Nummer 7 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Regelung der evangelischen Militärseelsorge (Militärseelsorgevertrag) ist die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof für die Visitation zuständig.
#3. Gegenstand der Visitation
Die Visitation umfasst in der Regel alle Handlungsfelder der Militärgeistlichen. Sie nimmt Einblick in
- Gottesdienst,
- seelsorgliche Dienste,
- Rüstzeiten,
- Amtshandlungen,
- Unterrichte und
Der Anteil der Pfarrhelferin bzw. des Pfarrhelfers an Verkündigung und Seelsorge soll wertschätzend wahrgenommen werden.
Je nach Situation und zeitlichen Möglichkeiten soll es Begegnungen mit den zuständigen militärischen Verantwortlichen, verschiedenen Gruppen aus dem personalen Seelsorgebereich bzw. der Militärkirchengemeinde (z.B. Beiräten) sowie mit ökumenischen Partnern geben.
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Lebens am Standort sowie mit den jeweils zuständigen landeskirchlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten können ebenfalls ins Programm der Visitation einbezogen werden.
#4. Visitation der personalen Seelsorgebereiche und Militärkirchengemeinden
4.1 Visitationsplan
Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres legt der Militärbischof bzw. die Militärbischöfin nach Rücksprache mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr und den zuständigen Evangelischen Militärdekanaten fest, welche personalen Seelsorgebereiche bzw. Militärkirchengemeinden und Evangelischen Militärdekanate durch ihn bzw. sie im nächsten Jahr visitiert werden.
Der genaue Visitationstermin wird daraufhin zwischen den Evangelischen Militärdekanaten, den Evangelischen Militärpfarrämtern und dem Bischofsbüro festgelegt.
#4.2 Vorbereitung
Zur Vorbereitung der Visitation legt die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes der Militärbischöfin bzw. dem Militärbischof spätestens vier Wochen vor der Visitation einen Bericht über das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr vor, in dem alle Arbeitsfelder vorgestellt werden und auf besondere Entwicklungen oder Herausforderungen im personalen Seelsorgebereich bzw. in der Militärkirchengemeinde hingewiesen wird (Vorbereitungsbericht). Der Vorbereitungsbericht orientiert sich an dem durch das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr vorgegebenen Fachaufsichtsprüfungsbericht Teil I.
Die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanates fügt dem Vorbereitungsbericht eine Einschätzung hinzu. Die Einschätzung enthält Angaben über den Stand, die Entwicklung und etwaige Problemanzeigen in der Arbeit am Standort sowie die Erwartungen, die mit der Visitation verbunden werden.
Vor Übermittlung an die Militärbischöfin bzw. den Militärbischof ist die Einschätzung der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes bekannt zu machen; ihr bzw. ihm ist in ausreichendem Zeitrahmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof legt in Absprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes sowie des zuständigen Evangelischen Militärdekanates das Programm für den Ablauf der Visitation fest.
Das zuständige Evangelische Militärpfarramt plant jede Visitation mit den zuständigen militärischen Verantwortlichen und den Mitgliedern des personalen Seelsorgebereiches bzw. der Militärkirchengemeinde, gibt den Zeitraum der Visitation, die damit zusammenhängenden Veranstaltungen und die Möglichkeiten, dem zuständigen Evangelischen Militärdekanat schriftlich oder mündlich persönliche Erfahrungen und Anregungen zu unterbreiten, rechtzeitig bekannt und lädt zu den Visitationsgottesdiensten und anderen gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Gemeindeversammlung) ein.
#4.3 Durchführung
Während jeder Visitation findet ein Gottesdienst, vorzugsweise der reguläre Standortgottesdienst, statt, in dem der Leiter bzw. die Leiterin des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes die Predigt hält. Die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof spricht ein Grußwort.
Es findet ein Abschlussgespräch zwischen der Militärbischöfin bzw. dem Militärbischof und der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes statt.
#4.4 Abschluss, Auswertung und Ergebnissicherung
Nach Abschluss der Visitation erstellt die bzw. der Visitierende einen Abschlussbericht und stellt diesen spätestens zwei Monate nach Abschluss der Visitation dem zuständigen Evangelischen Militärpfarramt unter nachrichtlicher Beteiligung des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr und dem zuständigen Evangelischen Militärdekanat zu.
Der Abschlussbericht wird im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und – wenn am Standort gebildet – im Beirat beraten. Spätestens zwei Monate nach Zustellung des Abschlussberichts bespricht die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes den Nachklang der Visitation. Die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanats trägt dafür Sorge, dass im Abschlussbericht benannte Monita abgestellt und behoben werden.
#4.5 Organisation und Protokoll
Die Persönliche Referentin bzw. der Persönliche Referent der Militärbischöfin bzw. des Militärbischofs übernimmt die mit der Visitation verbundenen organisatorischen und protokollarischen Aufgaben. Sie bzw. er wird dabei durch die Evangelischen Militärdekanate unterstützt.
Die Verantwortlichen der örtlich zuständigen Landeskirchen oder ihrer Untergliederungen sind bei Visitationen von Militärkirchengemeinden stets, bei Visitationen von personalen Seelsorgebereichen immer dann einzubeziehen, wenn dies im landeskirchlichen Ausführungsgesetz zum Militärseelsorgevertrag oder in der jeweiligen Vereinbarung über die Bildung eines personalen Seelsorgebereichs vorgesehen ist. Die Evangelischen Militärdekanate informieren die Landeskirchen und achten auf die Einhaltung landeskirchlicher Regelungen.
#5. Visitation der Evangelischen Militärdekanate
Abschnitt 4 ist sinngemäß auf die Visitation der Evangelischen Militärdekanate anzuwenden.
#6. Visitatorischer Anteil der Leiterinnen und Leiter der Evangelischen Militärdekanate
Die Leiterinnen bzw. Leiter der Evangelischen Militärdekanate führen im Auftrag der Militärbischöfin bzw. des Militärbischofs in der Regel einen visitatorischen Anteil anlässlich von Fachaufsichtsprüfungen durch, es sei denn diese stehen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Visitation. Sie berichten ihr bzw. ihm dazu unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen aus den jährlichen Dienstbesuchen der personalen Seelsorgebereiche und Militärkirchengemeinden über das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr.
#7. Landeskirchliche Visitationen
Das zuständige Evangelische Militärpfarramt hat eine landeskirchliche Visitation, die seinen personalen Seelsorgebereich berührt, dem zuständigen Evangelischen Militärdekanat anzuzeigen. Dieses unterrichtet die Militärbischöfin bzw. den Militärbischof davon. Nach Möglichkeit soll die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanates der landeskirchlichen Visitation im betreffenden personalen Seelsorgebereich beiwohnen.
#7. In-Kraft-Treten; Evaluierung; Außer-Kraft-Treten
Diese Visitationsordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie ersetzt die Visitationsordnung vom 2. März 2021 (VOBl A1/2021).
B e r l i n, den 23. Juni 2023
Der Evangelische Militärbischof
Dr. Bernhard F e l m b e r g
Dr. Bernhard F e l m b e r g