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Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zur lutherisch-katholischen Verständigung in Fragen der Rechtfertigungslehre

Vom 11. November 1999

(ABl. EKD S. 483)

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Die Synode macht sich die Erklärung des Rates der EKD, des Vorstandes der Arnoldshainer Konferenz und der Kirchenleitung der VELKD zur lutherisch-katholischen Verständigung in Fragen der Rechtfertigungslehre vom 11. Oktober 1999 zu Eigen. Sie erklärt dazu:
  1. Wir begrüßen den erreichten Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre, nach dem die gegenseitigen Lehrverurteilungen die Lehre der Kirchen, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und in der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung mit ihrem Annex dargelegt ist, nicht treffen.
  2. Wir stellen fest, dass die erreichte Verständigung auch die Evangelische Kirche in Deutschland betrifft. In allen ihren Gliedkirchen ist die Rechtfertigungslehre der kritische Maßstab für Lehre, Verkündigung und Diakonie.
  3. Wir erinnern daran, dass alle Gliedkirchen das Dokument »Lehrverurteilungen – kirchentrennend?« (1986) mit den darin enthaltenen Aussagen zur Rechtfertigungslehre positiv aufgenommen haben. Wir bitten die reformierten und unierten Gliedkirchen, zu prüfen, ob sie dem erreichten Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre zustimmen können.
  4. Wir sehen, dass durch die Gemeinsame Erklärung und die Gemeinsame Offizielle Feststellung noch keine Kirchengemeinschaft erreicht ist. Wir halten eine Verständigung in der Lehre vom Wort Gottes, von den Sakramenten, vom Amt und von der Kirche für dringend erforderlich. Hierbei ist auch das Gespräch zwischen Kirchenleitungen und wissenschaftlicher Theologie zu intensivieren. Das Thema ökumenische Hermeneutik hat für dieses Gespräch eine besondere Bedeutung.
  5. Wir erwarten, dass der erreichte Konsens und die Konzentration auf das, was zur Einheit der Kirche ausreicht (Augsburgisches Bekenntnis Art. 7, Leuenberger Konkordie Art. 2), vertieft werden und zum Ziel der gegenseitigen Anerkennung der Kirchen und der Einheit in versöhnter Verschiedenheit führen. Das schon Erreichte ermöglicht es nach unserer Überzeugung, dass die beteiligten Kirchen einander zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl einladen. Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und die Arnoldshainer Konferenz haben eine solche Einladung bereits in der Mitte der 70er Jahre ausgesprochen. Wir bekräftigen heute diese Einladung.
Unsere gemeinsame Aufgabe sehen wir als Christen in den verschiedenen Kirchen darin, die Botschaft von der freien Gnade Gottes allem Volk verständlich und einladend auszurichten.