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Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zur lutherisch-katholischen Verständigung in Fragen der Rechtfertigungslehre
Vom 11. November 1999
#Die Synode macht sich die Erklärung des Rates der EKD, des Vorstandes der Arnoldshainer Konferenz und der Kirchenleitung der VELKD zur lutherisch-katholischen Verständigung in Fragen der Rechtfertigungslehre vom 11. Oktober 1999 zu Eigen. Sie erklärt dazu:
- Wir begrüßen den erreichten Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre, nach dem die gegenseitigen Lehrverurteilungen die Lehre der Kirchen, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und in der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung mit ihrem Annex dargelegt ist, nicht treffen.
- 1Wir stellen fest, dass die erreichte Verständigung auch die Evangelische Kirche in Deutschland betrifft. 2In allen ihren Gliedkirchen ist die Rechtfertigungslehre der kritische Maßstab für Lehre, Verkündigung und Diakonie.
- 1Wir erinnern daran, dass alle Gliedkirchen das Dokument »Lehrverurteilungen – kirchentrennend?« (1986) mit den darin enthaltenen Aussagen zur Rechtfertigungslehre positiv aufgenommen haben. 2Wir bitten die reformierten und unierten Gliedkirchen, zu prüfen, ob sie dem erreichten Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre zustimmen können.
- 1Wir sehen, dass durch die Gemeinsame Erklärung und die Gemeinsame Offizielle Feststellung noch keine Kirchengemeinschaft erreicht ist. 2Wir halten eine Verständigung in der Lehre vom Wort Gottes, von den Sakramenten, vom Amt und von der Kirche für dringend erforderlich. 3Hierbei ist auch das Gespräch zwischen Kirchenleitungen und wissenschaftlicher Theologie zu intensivieren. 4Das Thema ökumenische Hermeneutik hat für dieses Gespräch eine besondere Bedeutung.
- 1Wir erwarten, dass der erreichte Konsens und die Konzentration auf das, was zur Einheit der Kirche ausreicht (Augsburgisches Bekenntnis Art. 7, Leuenberger Konkordie Art. 2), vertieft werden und zum Ziel der gegenseitigen Anerkennung der Kirchen und der Einheit in versöhnter Verschiedenheit führen. 2Das schon Erreichte ermöglicht es nach unserer Überzeugung, dass die beteiligten Kirchen einander zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl einladen. 3Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und die Arnoldshainer Konferenz haben eine solche Einladung bereits in der Mitte der 70er Jahre ausgesprochen. 4Wir bekräftigen heute diese Einladung.
Unsere gemeinsame Aufgabe sehen wir als Christen in den verschiedenen Kirchen darin, die Botschaft von der freien Gnade Gottes allem Volk verständlich und einladend auszurichten.