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Geltungszeitraum von: 01.03.1991

Geltungszeitraum bis: 31.12.2008

Arbeitsrechtsregelung
über die Anwendung des Tarifvertrages über eine Zuwendung an Angestellte6.11.2008

Vom 1. März 1991

(ABl. EKD 1991 S. 205)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Paragrafen
Art der Änderung
1
Beschluss
6.11.2008
Außer Kraft getreten gem. Anmerkung zu § 2 Abs. 1 ARRÜ-DVO.EKD
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( 1 ) Der Tarifvertrag über eine Zuwendung an Angestellte vom 12. Oktober 1973 zuletzt geändert durch ÄnderungsTV Nr. 4 vom 12. November 1987 gilt mit folgender Maßgabe:
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
"3. nicht in der Zeit vor dem 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder aus eigenem Wunsch aus dem am 1. Dezember bestehenden Dienstverhältnis ausscheidet."
( 2 ) Abs. 1 gilt für die als Arbeiter/innen beschäftigten Mitarbeiter/innen entsprechend.